Probleme des TeleMedienGesetzes
Haftungsregelungen für Forenbetreiber, Videoportale und One-Click-Hoster werden seit langem gefordert. Doch jetzt hat ein Urteil des BGH auch den Suchmaschinenriesen Google auf den Plan gerufen. In dem besagten Fall geht es um die Durchsetzung des deutschen Persönlichkeitsrechts im Ausland. Ein deutscher Staatsbürger wurde (vermutlicherweise) zu Unrecht mit der russischen Mafia in Verbindung gebracht und hat nun das Recht, sich gegen den ausländischen Artikel vor einem deutschen Gericht zu verteidigen.
Google ist per einstweiliger Verfügung verpflichtet worden, einen Link zu einer diffarmierenden Webseite aus dem deutschen sowie dem internationalen Suchpool zu nehmen.

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