Betreuung


Instandhaltung und Wartung bestehender Internetseiten gehören zu meinem umfassenden Konzept der weiterführenden Betreuung.
Sollten Sie also Hilfe bei der Erstellung von Backups benötigen oder einfach nur die Optimierung für Suchmaschinen in Betracht ziehen, so zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren.

Die Betreuung erfolgt im Rahmen eines Dienstvertrags nach §611 BGB, bei dem nur die tatsächlich angefallene Stundenleistung abgerechnet wird.

TwitterBlogger PostMister-WongDeliciousDiggFacebookShare