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keine Störerhaftung für WikiMedia

Wie bereits berichtet, gibt es in Deutschland zum Teil große Unterschiede bei der Rechtsprechung in Bezug auf die Störerhaftung von Content-Anbietern.
Nun ist der deutsche Verein WikiMedia e.V. von der Störerhaftung für einen Artikel auf de.wikipedia.org, dem deutschsprachigen Ableger von Wikipedia freigesprochen worden.

Das ist in sofern interessant, da in einem ähnlichen Urteil der Suchmaschinenbetreiber Google davon nicht ausgenommen wurde. So gilt es aber zu beachten, dass der nicht namentlich genannte Politiker nun das Recht besitzt, gegen Wikipedia direkt zu klagen.

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